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Gebäudemodernisierung (ALTBAU = BJ bis 01.02.2002)

Die Modernisierung eines Gebäudes verbessert die Behaglichkeit und senkt die Energiekosten. Die aktuell niedrige Zinsen und die vielfältigen Fördermöglichkeiten eröffnen Hausbesitzern vielfältige Möglichkeiten.  Immerhin sind 80 Prozent der Wohnungen in Deutschland energetisch gesehen Altbauten (Bauantrag vor 01.02.2002).

Doch womit fangen Sanierungswillige am besten an? Welche Reihenfolge ist sinnvoll und welche Maßnahmen sollten zusammen durchgeführt werden? Sollten neue Fenster am Anfang der Sanierung stehen oder ist es sinnvoll, erst eine energiesparende Heizung einzubauen? Vielleicht ist es besser, gleich mit der Außendämmung zu starten? Welche einfachen Maßnahmen kann ich – schadlos – sofort ergreifen und was kann ich mir überhaupt leisten? Was und wieviel wird gefördert und wie komme ich an das Geld? 

Viele Fragen und viele Antworten. Einige Hausbesitzer versuchen sich selbst zum Experten zu machen und geben nach einiger Zeit resigniert auf, andere machen lieber gleich gar nichts aus Angst Fehler zu machen.

Sanierungswillige die kein Geld zu verschenken haben und Bauschäden vermeiden wollen sollten unbedingt mit einer BAFA-Energieberatung beginnen. Diese kostet bei einem Einfamilienhaus je nach Größe des Objektes 1.000,- bis 1.500,- Euro und wird mit 60% der Kosten bezuschusst.

Aus der BAFA-geförderten Energieberatung erhalten Sie einen umfangreichen Sanierungsfahrplan und Zugang zu den vielfältigen Fördermitteln. Der Sanierungsfahrplan ist unerlässlich für eine umfassende Modernisierung Ihres Gebäudes. Dabei ist es nicht notwendig eine Komplettsanierung in einem Rutsch durchzuführen. Sie können diesen Fahrplan auch sukkzessive über mehrere Jahre umsetzen oder auch die einfachsten und sinnvollsten Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen zur sofortigen Umsetzung herausgreifen.

Wichtig ist es, ein Haus immer als Ganzes zu betrachten. Auch einzelne Modernisierungsmaßnahmen müssen immer in einen Komplett-Sanierungsfahrplan passen, sonst laufen Sie Gefahr, sich durch eine Einzelmaßnahme später bei anderen Maßnahmen selbst in den Füßen zu stehen oder Bauschäden zu verursachen. 

Wenn Sie sich selbst zum Thema Gebäudemodernisierung im Internet informieren wollen empfehlen wir Ihnen als Ausgangsportal die Seiten des Bundesverbandes Gebäudemodernisierung (BVGeM) unter https://bvgem.de/ 

Klimaschutzprogramm 2030 - Förderungen im Gebäudebereich

Das Bundeskabinett hat am 09.10.2019 den Entwurf des Klimaschutzgesetzes und das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung beschlossen.

Die wichtigsten Punkte für den Gebäudesektor finden Sie im Folgenden zusammengefasst:


Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen

Die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen bei selbstgenutztem Eigentum soll ab 2020 in Ergänzung zur bereits existierenden Förderung eingeführt werden. Bei Sanierungsmaßnahmen, die die technischen Anforderungen der Gebäudeförderung ( KfW , BAFA) einhalten, soll ein über drei Jahre verteilter Abzug von der Steuerschuld in Höhe von 20 % der Investitionskosten möglich sein. Dazu liegt bereits ein Gesetzentwurf
vor. Alternativ kann weiterhin die bisherige Förderung ( KfW -Gebäudesanierungsprogramm oder BAFA-Marktanreizprogramm) genutzt werden. Diese Förderprogramme sollen zukünftig „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) genannt werden und dort soll die Förderung von Einzelmaßnahmen um 10 Prozentpunkte erhöht werden.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Mit der neu konzipierten „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) sollen "voraussichtlich in 2020" die bestehenden investiven Förderprogramme im Gebäudebereich zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot gebündelt und inhaltlich optimiert werden. Damit soll die Adressatenfreundlichkeit und Attraktivität der Förderung deutlich gesteigert und die Antragsverfahren deutlich vereinfacht werden. Es soll nur noch ein Antrag für Effizienzmaßnahmen und Erneuerbare Energien genügen. Die Mittelausstattung des Programms soll erhöht werden.
Für umfassende Sanierungen zu einer Effizienzhausstufe im Bereich Wohngebäude sollen die Fördersätze um 10 Prozentpunkte erhöht werden.
Zudem möchte man im Rahmen der KfW -Förderung dafür sorgen, dass weitere Zielgruppen durch direkte Zuschüsse gefordert werden können (z. B. steuerbefreite Wohnungsgenossenschaften; Wohnungsunternehmen mit hohen Verlustvortragen; Personen ohne oder mit nur geringer veranlagter Steuerschuld wie z. B. Rentner; Vermieter; Eigentümer eigenbetrieblich genutzter Gebäude).

Erneuerung von Heizanlagen

Um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen, soll eine „Austauschprämie“ mit einem Förderanteil von bis zu 40 Prozent für ein neues, effizienteres Heizsystem in die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) integriert werden.
Ziel des neuen Förderkonzepts ist es, für alle derzeit mit Heizöl betriebenen Heizungen einen attraktiven Anreiz zur Umstellung auf erneuerbare Wärme, oder, wo dies nicht möglich ist, auf effiziente hybride Gasheizungen, die anteilig EE einbinden, zu geben. Zudem soll der Einbau von Ölheizungen in Gebäude, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, ab 2026 nicht mehr gestattet sein. Im Neubau und Bestand sollen jedoch Hybridlosungen auch künftig möglich. Dies soll noch 2019 im Gebäudeenergiegesetz verankert werden.

Energieberatung

Die „Energieberatung für Wohngebäude“ soll verbessert und die Förderung von 60 % auf 80 % angehoben werden. Zu bestimmten Anlässen (z.B. Eigentümerwechsel) sollen Beratungen obligatorisch werden. Dies soll noch 2019 im Gebäudeenergiegesetz verankert werden. Die Kosten sollen über die bestehenden Förderprogramme gedeckt werden.

 

Das komplette Klimaschutzprogramm können Sie hier herunterladen:

Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung