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Soforthilfe und Zuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen

Einkommensschwache Haushalte können sich evtl. kostenlos mit Soforthilfen im Wert von bis zu 70 Euro ausstatten lassen und einen Zuschuss für ein energiesparendes Kühlgerät in Höhe von 150 Euro erhalten. Voraussetzungen dafür sind, dass diese ein geringes Einkommen haben und im Haushalt einen kostenlosen Stromspar-Check durchführen lassen.

  • Bekommen Sie Arbeitslosengeld II?
  • Bekommen Sie Sozialhilfe?
  • Bekommen Sie Wohngeld?
  • Bekommen Sie einen zusätzlichen Kinderzuschlag?
  • Sind Sie Rentner mit einem geringen Einkommen?
  • Wird Ihr Einkommen teilweise gepfändet?

Wenn Sie zu einer der Personengruppe gehören, dann können Sie einen kostenlosen Stromspar-Check bekommen!