Kleinserien-Richtlinie - Förderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative
Meldung vomDas Bundesumweltministerium fördert ab März 2018 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) innovative Klimaschutztechnologien, die ein maßgebliches Klimaschutzpotenzial aufweisen, bisher jedoch erst im Kleinserien-Maßstab produziert werden. Ziel der auf drei Jahre begrenzten Förderung ist es, dass sich die geförderten Technologien nachhaltig, und jenseits des Kleinserien-Maßstabs, im Markt etablieren können und dass ihr Klimaschutzbeitrag auf diese Weise ansteigt. Im Einzelnen werden gefördert:
- Modul 1: Kleinstwasserkraftanlagen in technischen Installationen bis 30 kWel. (Kleinstwasserkraftanlagen);
- Modul 2: Anlagen zur lokalen Sauerstoffproduktion (Sauerstoffproduktion);
- Modul 3: Dezentrale Einheiten zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser in Gebäuden (Wärmerückgewinnung);
- Modul 4: Bohrgeräte für innovative Erdwärmespeichersonden (Bohrgeräte);
- Modul 5: Schwerlastfahrräder mit elektrischer Antriebsunterstützung (Schwerlastfahrräder).
Die Auswahl der Technologien erfolgte durch eine Jury auf Basis des im März 2016 abgeschlossenen „Ideenwettbewerbs Kleinserie“. Die Förderung der Schwerlastfahrräder (Modul 5) flankiert dabei auch die Maßnahmen der Bundesregierung im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020 (link is external).
Antragsberechtigt sind die folgenden Antragsteller(gruppen):
Antragsberechtigte | Modul 1: Kleinstwasser- kraftanlagen | Modul 2: Sauerstoff- produktion | Modul 3: Wärme- rückgewinnung | Modul 4: Bohrgeräte | Modul 5: Schwerlast- fahrräder |
1. Private Unternehmen* | ja | ja | ja | nein | ja |
2. Unternehmen mit kommunaler Beteiligung | ja | ja | ja | nein | ja |
3. Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind | ja | nein | ja (jedoch keine Zusammenschlüsse) | nein | ja |
4. Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen**, Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser bzw. deren Träger | nein | ja | ja | nein | ja |
5. Von 1., 2. und 4. nicht umfasste juristische Personen des Privatrechts | nein | nein | ja | nein | nein |
6. Privatpersonen | nein | nein | ja | nein | nein |
7. Bohrunternehmen*** | nein | nein | nein | ja | nein |
* unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätigen)
** jedoch nicht: Volkshochschulen
*** die nach Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.-Arbeitsblatt DVGW - W 120-2(A) August 2012 zertifiziert sind
Die Förderhöhe ist in den fünf Fördermodulen unterschiedlich festgelegt und jeweils auf eine Förderhöchstgrenze (anteiliger Höchstwert an den förderfähigen Ausgaben oder Kosten) gedeckelt.
Förderhöhe | Modul 1: Kleinstwasser- kraftanlagen | Modul 2: Sauerstoff- produktion | Modul 3: Wärme- rückgewinnung | Modul 4: Bohrgeräte | Modul 5: Schwerlast- fahrräder |
Individuelle Regelung | ja | nein | ja | nein | nein |
Förderhöchstgrenze | 30% | 20% | 30% | 40%* | 30%** |
* jedoch maximal 20.000 Euro
** jedoch maximal 2.500 Euro
Förderanträge nach der Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 1. März 2018 entgegen.
Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 424 - Kerntechnische Entsorgung, KWK , Mini- KWK
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Tel: 06196 – 908 1016
www.bafa.de (link is external)